Führerschein mit 17

Begleitendes Fahren

 

Die Ausbildung darf mit 16 ½ Jahren mit der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beginnen. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) angegeben werden, da diese in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Es können bis zu neun Personen angegeben werden (->mehr Fahrmöglichkeiten)!

 

Die Anforderungen an die Begleitperson(en) sind:

 

  • Mindestalter 30 Jahre.
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher Kl. 3).
  • Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung.
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter Einfluß anderer berauschender Mittel während der Fahrt.

 

Die Aufgaben der Begleitperson sind:

 

  • Sie soll Ansprechpartner sein.
  • Sie soll Sicherheit vermitteln.
  • Sie soll Ratschläge erteilen.

 

Wichtig ist, dass die Begleitperson nur Beifahrer ist. Der Fahranfänger ist alleinverantwortlich.

Drei Monate vor dem 17. Geburtstag darf die theoretische und einen Monat vorher darf die praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung und Vollendung des 17. Lebensjahres erhält der Fahranfänger eine befristete Prüfbescheinigung, die übrigens nur in Deutschland gültig ist!

 

Führerschein mit 17

 

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nicht ohne Begleitperson fahren. Diese hat den Führerschein immer mitzuführen.

Die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfbescheinigung. Der Fahranfänger muss die Prüfbescheinigung und seinen gültigen Personalausweis immer mit sich führen (da die Prüfbescheinigung kein Foto enthält). Nach Antragstellung erhält der Fahranfänger mit 18 Jahren einen Kartenführerschein und darf ab dann natürlich ohne Begleitung fahren.

 

 

Achtung!
Beim Fahren musst du die Prüfungsbescheinigung UND deinen Ausweis dabei haben. Auf der Prüfungsbescheinigung ist nämlich kein Bild von dir!
Die Prüfungsbescheinigung gilt in ganz Deutschland und Österreich. In anderen Ländern darfst du damit leider nicht fahren!

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